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   VGH Bayern, 10.03.2015 - 1 N 13.354, 1 N 13.355, 1 N 13.356, 1 N 13.357   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9382
VGH Bayern, 10.03.2015 - 1 N 13.354, 1 N 13.355, 1 N 13.356, 1 N 13.357 (https://dejure.org/2015,9382)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.03.2015 - 1 N 13.354, 1 N 13.355, 1 N 13.356, 1 N 13.357 (https://dejure.org/2015,9382)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. März 2015 - 1 N 13.354, 1 N 13.355, 1 N 13.356, 1 N 13.357 (https://dejure.org/2015,9382)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit eines gemeindlichen Vorgehens gegen gegen einen Teilflächennutzungsplan der Konzentrationszonen im Wege der Normenkontrolle

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit eines gemeindlichen Vorgehens gegen gegen einen Teilflächennutzungsplan der Konzentrationszonen im Wege der Normenkontrolle

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit eines gemeindlichen Vorgehens gegen gegen einen Teilflächennutzungsplan der Konzentrationszonen im Wege der Normenkontrolle

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit eines gemeindlichen Vorgehens gegen gegen einen Teilflächennutzungsplan der Konzentrationszonen im Wege der Normenkontrolle

  • rewis.io

    Normenkontrollanträge der Nachbargemeinde und von Bürgern der Nachbargemeinde gegen einen Teilflächennutzungsplan

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3
    Unzulässigkeit eines gemeindlichen Vorgehens gegen gegen einen Teilflächennutzungsplan der Konzentrationszonen im Wege der Normenkontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen einen Teilflächennutzungsplan

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen einen Teilflächennutzungsplan

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 648
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 1 N 13.354
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 31.1.2013 - 4 CN 1.12 - BVerwGE 146" 40) ist möglicher Gegenstand einer statthaften Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog allein die in den Darstellungen des Teilflächennutzungsplans zum Ausdruck kommende planerische Entscheidung der Gemeinde" mit der Ausweisung von Flächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB an Standorten außerhalb der ausgewiesenen Flächen eintreten zu lassen.

    Diese wenden sich mit ihrem Vortrag" die Existenz ihrer Reiterhöfe werde gefährdet" ausschließlich gegen die Darstellung der Konzentrationsfläche selbst" die aber nach der genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 31.1.2013 a.a.O.) für sich genommen kein möglicher Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog sein kann" sondern nur als Vorfrage der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB der inzidenten gerichtlichen Überprüfung unterliegt.

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 1 N 13.354
    Des Weiteren können Nachbargemeinden bei einem qualifizierten Abstimmungsbedarf im Sinn von § 2 Abs. 2 BauGB - dieser wird im Regelfall bei der Planung von Windkraftanlagen vorliegen - einen Anspruch auf Abstimmung im Wege der (vorbeugenden) Feststellungsklage geltend machen (grundlegend BVerwG" U.v. 8.9.1972 - IV C 17.71 - BVerwGE 40" 323).
  • BVerwG, 20.07.1990 - 4 N 3.88

    Ausschluß der Darstellungen des Flächennutzungsplans von der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 1 N 13.354
    Denn die kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB und § 7 BauGB) gegebene Bindungswirkung ist nicht im Sinn einer rechtssatzmäßigen Anwendung ("Vollzug") der einzelnen Darstellungen des Teilflächennutzungsplans" sondern als Grundlage für die planerische Fortentwicklung der im Teilflächennutzungsplan dargestellten Grundkonzeption der Gemeinde zu verstehen (grundlegend BVerwG" B.v. 20.7.1990 - 4 N 3.88 - BayVBl 1991" 24).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 1 N 13.354
    Mit diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung in dem Urteil vom 26. April 2007 (4 CN 3.06 - BVerwGE 128" 382)" wonach "Darstellungen im Flächennutzungsplan mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (hier: Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen) ... in entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO der (prinzipalen) Normenkontrolle" unterliegen" präzisiert.
  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 1 N 15.1910

    Unzulässiger Normenkontrollantrag einer Nachbargemeinde gegen

    Die Darstellung von Konzentrationsflächen ist für sich genommen wegen des Fehlens einer planwidrigen Regelungslücke kein möglicher Gegenstand der Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog (vgl. BayVGH, U.v. 10.3.2015 - 1 N 13.354 u.a. - BayVBl 2016, 98).

    Die Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB können wegen der gebietsbezogenen Planungshoheit im Bereich einer von der Planung nicht berührten Nachbargemeinde nicht auftreten (vgl. BayVGH, U.v. 10.3.2015, a.a.O.).

    Eine analoge Anwendung von § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ist auch nicht aufgrund der Regelung des Art. 82 Abs. 1 und Abs. 4 BayBO gerechtfertigt (vgl. BayVGH, U.v. 10.3.2015 a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 2 K 26/19

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags einer Gemeinde gegen die Änderung des

    Ein Normenkontrollantrag einer Gemeinde gegen die Änderung des Flächennutzungsplans einer Nachbargemeinde ist nicht statthaft (vgl. BayVGH, Urteil vom 10. März 2015 - 1 N 13.354 - juris Rn. 13).(Rn.17).

    Denn die kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB und § 7 BauGB) gegebene Bindungswirkung ist nicht im Sinn einer rechtssatzmäßigen Anwendung ("Vollzug") der einzelnen Darstellungen des Flächennutzungsplans? sondern als Grundlage für die planerische Fortentwicklung der im Flächennutzungsplan dargestellten Grundkonzeption der Gemeinde zu verstehen (zum Ganzen: BayVGH, Urteil vom 10. März 2015 - 1 N 13.354 - juris Rn. 13, m.w.N.).

    Des Weiteren können Nachbargemeinden bei einem qualifizierten Abstimmungsbedarf im Sinne von § 2 Abs. 2 BauGB einen Anspruch auf Abstimmung im Wege der (vorbeugenden) Feststellungsklage geltend machen (vgl. zum Ganzen: BayVGH Urteil vom 10. März 2015, a.a.O., Rn. 14, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 15 N 18.2110

    Fehlende Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde gegen einen Bebauungsplan für

    Pauschale Aussagen, wonach im Falle eines Bebauungsplans für Windkraftanlagen stets oder im Regelfall die Antragsbefugnis wegen des möglicherweise verletzten interkommunalen Abstimmungsgebots zu bejahen sei (in diese Richtung könnte das obiter dictum bei BayVGH, U.v. 10.3.2015 - 1 N 13.354 u.a. - NVwZ-RR 2015, 648 = juris Rn. 14 verstanden werden), stehen dem entgegen (in der Sache ebenso BayVGH, B.v. 19.3.2020 a.a.O. juris Rn. 17 ff.).
  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3792

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

    Die Klägerin hat gegen diesen Teilflächennutzungsplan einen Normenkontrollantrag gestellt, der am 10. März 2015 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt wurde (BayVGH, U. v. 10.03.2015 - 1 N 13.354 u. a. - juris).

    Im Übrigen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen von der Klägerin gegen diesen Teilflächennutzungsplan gestellten Normenkontrollantrag mit Urteil vom 10. März 2015 abgelehnt (1 N 13.354 u. a.).

  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3793

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

    Die benachbarte Gemeinde B... hat gegen diesen Teilflächennutzungsplan einen Normenkontrollantrag gestellt, der am 10. März 2015 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt wurde (BayVGH, U.v. 10.03.2015 - 1 N 13.354 u.a. - juris).

    Im Übrigen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen gegen diesen Teilflächennutzungsplan gestellten Normenkontrollantrag mit Urteil vom 10. März 2015 abgelehnt (1 N 13.354 u.a.).Aufgrund der Verbotsausnahme der achten Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung "..." vom .

  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3830

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

    Die benachbarte Gemeinde B... hat gegen diesen Teilflächennutzungsplan einen Normenkontrollantrag gestellt, der am 10. März 2015 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt wurde (BayVGH, U. v. 10.03.2015 - 1 N 13.354 u. a. - juris).

    Im Übrigen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen gegen diesen Teilflächennutzungsplan gestellten Normenkontrollantrag mit Urteil vom 10. März 2015 abgelehnt (1 N 13.354 u. a.).

  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3794

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

    Die benachbarte Gemeinde B... hat gegen diesen Teilflächennutzungsplan einen Normenkontrollantrag gestellt, der am 10. März 2015 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt wurde (BayVGH, U.v. 10.03.2015 - 1 N 13.354 u.a. - juris).

    Im Übrigen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen gegen diesen Teilflächennutzungsplan gestellten Normenkontrollantrag mit Urteil vom 10. März 2015 abgelehnt (1 N 13.354 u.a.).

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